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Tarifbildung und IATA-Interlining im Luftverkehr
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Das Abhalten von IATA-Passagiertarifkonferenzen zur Abstimmung von Durchgangstarifen für das multilaterale Interlining war seit vielen Jahren vom Kartellverbot befreit. Mit Annahme der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 1459/06 durch die Kommission gilt dies für Tarifkonsultationen den rein innergemeinschaftlichen Luftverkehr betreffend nicht mehr. Für Strecken mit den USA und Australien sowie weiteren Drittländern hat die Kommission zeitlich beschränkte Freistellungen erteilt. Ob dies im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht und welche Auswirkungen die Vorgehensweise auf die unbestrittenen Vorteile des Interlining für die am Verfahren beteiligten Verbraucher und Unternehmen hat, untersucht der Verfasser in dieser Studie.
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2007, měkká
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