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Die personalistische Aktiengesellschaft im liechtensteinischen Recht

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Eine personalistische Aktiengesellschaft ist eine nicht börsennotierte AG, deren Aktien im Eigentum eines überschaubaren Kreises von durch enge Bande miteinander verbundenen Personen stehen. Wie in der Schweiz, ist die AG auch in Liechtenstein ein & apos; Mädchen für alles& apos;, weswegen ein bedeutender Teil der derzeit etwa 7500 liechtensteinischen Aktiengesellschaften personalistisch ausgestaltet ist. Das liechtensteinische Aktienrecht stammt von 1926 und beruht über weite Strecken auf einem in der Schweiz nie in Kraft getretenen Entwurf zur Teilrevision des OR aus der Feder von Eugen Huber. Zentrale Bedeutung nimmt der gesellschaftsrechtliche acquis communautaire ein, welcher auf Grund der EWR-Mitgliedschaft des Landes in nationales Recht übernommen werden muss. Trotz der immer grösseren Abweichungen zur schweizerischen Rezeptionsvorlage fehlt Literatur zum liechtensteinischen Aktienrecht beinahe gänzlich. Die vorliegende Zürcher Dissertation behandelt erstmals ausführlich die liechtensteinische Aktienrechtsgeschichte und wendet sich dann den vielfältigen Mitteln und Beweggründen der Personalisierung von Aktiengesellschaften zu, wobei unter anderem ein Vergleich zur Anstalt und zur GmbH liechtensteinischen Rechts angestellt wird. Das Hauptaugenmerk der Arbeit wird auf die Vinkulierung von Namenaktien und den Abschluss von Aktionärbindungsverträgen gelegt.

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