Eingetragene, gleichwohl nicht mehr schutzwürdige Marken
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Bislang war es nach der deutschen Rechtsprechung so gut wie ausgeschlossen, dass sich eine einmal eingetragene Marke zu einer sog. Gattungsbezeichnung entwickelt, die Ihre Markeneigenschaft verliert und durch jedermann benutzt werden kann. Auch allgemein verwendete Marken wie z. B. „Tempo“, „DAX“ oder „Aspirin“ genießen in Deutschland uneingeschränkt Schutz. Die Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofs „SONY WALKMAN II“ könnte Anlass sein, auch in Deutschland an die Annahme eines Verfalls solcher Marken geringere Anforderungen zu stellen. Das Buch untersucht, welche Rechte aus eingetragenen Marken geltend gemacht werden können, die sich nachträglich zu schutzunfähigen Begriffen gewandelt haben. Es wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen sich eine eingetragene Marke zu einer nicht mehr geschützten, sog. Gattungsbezeichnung, umwandeln kann, die einer Benutzung durch jedermann offen steht. Gleichfalls wird darauf eingegangen, aus welchen sonstigen Gründen eine eingetragene Marke nachträglich nicht mehr schutzwürdig sein kann. Es wird ausgeführt, auf welche Weise der fehlenden Schutzwürdigkeit Rechnung zu tragen ist und welche Rechte Dritten gegen solche Marken zustehen.