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Bundestag, Bundesrat und Landesparlamente im europäischen Integrationsprozess

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Die Parlamente der Mitgliedstaaten sind verfassungsrechtlich wesentliche Legitimationsgeber für die Europäische Union (EU). Durch Mitwirkung an der Primär- und Sekundärgesetzgebung der EU sind sie «europäische Parlamente». Ihnen obliegt die Subsidiaritätskontrolle zur Kompetenzabgrenzung zwischen EU und Mitgliedstaaten, und zwar innerstaatlich (Art. 23 Grundgesetz) und künftig auch europarechtlich (Verfassungsvertrag für Europa 2004 bzw. Vertrag von Lissabon 2007). Die Autorin legt – stets mit Blick auf die Parlamentspraxis – dar, wie sich im föderalistischen Deutschland die europapolitischen Mitwirkungsmöglichkeiten von Bundestag, Bundesrat und Landesparlamenten im Einzelnen gestalten.

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2008, měkká

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