Das neue Stimmrecht des Aktionärs
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Die Beteiligung der Aktionäre von börsennotierten Gesellschaften an Entscheidungen und Willensbildungen der Gesellschaften in der HV stellt den Kernbereich der Aktionärsrechte dar. Durch die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung kann der Aktionär direkten Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen und somit seinen Willen zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig wird er dort über die wichtigsten Wirtschaftsdaten und die Zielrichtung „seines“ Unternehmens informiert und aufgeklärt. In praxi herrscht jedoch eine sehr niedrige Präsenz in den stattfindenden Hauptversammlungen. Im Rahmen des Aktionsplans zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der „Corporate Governance“ in der Europäischen Union, wurde von der Europäischen Union die „Richtlinie 2007/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften“ erlassen. Ziele des Aktionsplans sind die Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die Stärkung der Aktionärsrechte und die Verbesserung des Schutzes Dritter, indem auf die modernen Informations- und Kommunikationstechniken der heutigen Zeit zurückgegriffen wird. Diese Studie befasst sich mit dem Stimmrecht, da dieses Kernrecht der Aktionäre durch die Richtlinie die massivsten Änderungen erfährt.