Die normative Kraft der Weimarer Reichsverfassung nach Albert Hensel
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Das Wertedenken erlebt derzeit eine Renaissance. So enthalten sowohl der Verfassungsvertrag als auch der Reformvertrag von Lissabon Artikel zu Werten und Zielen der Europäischen Union. Die eigentlichen Wurzeln des Wertedenkens ragen jedoch weit in die Verfassungsgeschichte zurück. Einer der bedeutendsten, bisher jedoch noch nicht umfassend gewürdigten Vertreter der Diskussion um die Begründung objektiv-rechtlicher Grundrechtsgehalte ist der Weimarer Staatsrechtslehrer Albert Hensel (1895 - 1933). Die Studie gibt zunächst einen Überblick über Hensels Lebensweg. Sie gewährt nicht nur Einblicke in Hensels akademische, sondern auch seine privaten Lebensumstände und verdeutlicht, mit welchen beruflichen Schwierigkeiten Hensel aufgrund seiner jüdischen Abstammung zu kämpfen hatte. Eigentlicher Schwerpunkt der Untersuchung ist jedoch die Frage, welche Ideale und Prinzipien die Grundrechte nach Hensel verkörpern. Hensel verfolgt insoweit zunächst einen Ansatz, mit dem er die Grundrechte als Spiegel der Geschichte, Kultur und der sozial-gesellschaftlichen Entwicklung des Menschen versteht. Im Fortgang seiner Analysen tritt jedoch mehr und mehr der Gedanke in den Vordergrund, dass die hinter den Grundrechten stehende Idee in den politischen Weltanschauungen der verfassungsgebenden Parteien zu suchen ist. Beide Ansätze versucht Hensel im Wortl der Weimarer Reichsverfassung nachzuweisen und auf dieser Grundlage eine Systematisierung der Grundrechte zu erreichen. Im Zuge dessen entwickelt er erste Überlegungen zur Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf die gesamte Rechtsordnung. Grundlegendes leistete Hensel zudem, um die Grundrechte vor dem unbestimmten Zugriff der öffentlichen Gewalt zu schützen. Vor diesem Hintergrund wird auf Hensels Entwicklung einer Normenhierarchie ebenso eingegangen wie auf seine Forderung, die Legislative und die Judikative an die Grundrechte zu binden. Ergänzend werden hier sowohl die Entwicklung erster Ansätze einer Wesensgehaltsgarantie wie auch die Idee des Grundrechtsschutzes durch Organisation und Verfahren nachvollzogen. Das Werk ist ein Beitrag zur Würdigung Albert Hensels als Vordenker eines werthaft gebundenen Verfassungsrechts.