Die Reformen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter besonderer Berücksichtigung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK
Autoři
Více o knize
Vorwort Vorliegende Arbeit wurde vom Autor im September 2008 als Dissertation an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck eingereicht. Mit ihr soll ein Überblick über die Reformmaßnahmen seit Inkrafttreten des 11. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Jah-re 1998 gegeben werden, die im Hinblick auf die Arbeitsüberlastung des Euro-päischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg angestoßen wurden. Daneben wird auch die Entwicklung des Rechtsschutzsystems gem. der EMRK seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1953 skizziert, um die Entstehung der Problematik der gegenwärtigen Arbeitsüberlastung des EGMR zu begreifen und Reformvorschläge zu identifizieren, die sich als „systematischer Bruch“ in die-ser Entwicklungsgeschichte darstellen. Besonderer Wert wird u. a. auf die Dar-stellung der gegenwärtigen Rechtslage nach Inkrafttreten des richtungweisenden 11. Zusatzprotokolls gelegt. Statistische Angaben sollen die Dimension der Ar-beitsüberlastung des EGMR veranschaulichen. Zentralen Punkt der Arbeit bildet das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK, durch das die Produktivität des EGMR erhöht werden soll. Dessen Ausarbeitungsprozess wird ausführlich dargestellt, um die Beweggründe, die zur Aufnahme der ein-zelnen Regelungen in das 14. Zusatzprotokoll geführt haben, nachvollziehen zu können. Diese einzelnen Regelungen des 14. Zusatzprotokolls werden ferner erläutert und im Hinblick auf Ihren (möglichen) Nutzen zur Entlastung des EGMR bewertet. Neben dem 14. Zusatzprotokoll, das gegenwärtig wegen der fehlenden Ratifikation durch Russland immer noch nicht in Kraft getreten ist, werden weitere Vorschläge diskutiert, die darauf ausgelegt sind, der dargestell-ten Problematik der Arbeitsüberlastung des EGMR durch die steigenden Be-schwerdezahlen sowohl auf der Ebene des Europarats als auch auf nationaler Ebene entgegenzuwirken und einen funktionierenden Menschenrechtsschutz gem. der EMRK für die Zukunft zu gewährleisten. Besonderer Dank gebührt Herrn Prof. MMMag. Dr. Peter Hilpold, der als Erst-begutachter der Arbeit fungierte und stets für hilfreiche Anregungen und weiter-führende Literaturhinweise zur Verfügung stand sowie einen reibungslosen Ab-lauf des Doktoratsstudiums gewährleistete. Ebenso möchte ich Frau Prof. Dr. Anna Gamper danken, die die Arbeit als Zweitbegutachterin bewertete und dem Autor gleichfalls stets unterstützend zur Seite stand. Ich hoffe, mit vorliegender Arbeit einen Einblick in die Arbeit des Europarats und des EGMR geben und einen Eindruck verschaffen zu können, wie dringend Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden müssen, um die Funktionsfähigkeit des EGMR im Hinblick auf einen effektiven Menschenrechtsschutz auf interna-tionaler, europäischer Ebene auch künftig zu gewährleisten und die Erfolgsge-schichte dieses Gerichts fortzuschreiben. Für Anregungen und Hinweise auf Fehler bin ich stets dankbar (s. gilch@t-online. de). Traunstein, im März 2009