Die Effektivität der Strafrechtspflege
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Die «Effektivität der Strafrechtspflege» ist ein auf das Bundesverfassungsgericht zurückgehender Topos. Er dient in der Rechtsprechung zur argumentativen Untermauerung von Strafverfolgungsinteressen. Durch die Verwendung des Topos werden diese scheinbar mit dem Fortbestand des verfassten Rechtsstaates verknüpft. Dabei bleibt die tatsächliche Bedeutung und Tragweite der Figur der «Effektivität der Strafrechtspflege» weitgehend im Dunkeln. Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung, ob der Topos für die Einschränkung von Beschuldigtenrechten eine gehaltvolle Grundlage bieten kann. Auch wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Effektivität der Strafrechtspflege tatsächlich bedroht ist bzw. ob eine Effektivitätsbestimmung im Hinblick auf rechtliche Systeme überhaupt gelingen kann. Schließlich bleibt auch die rhetorische Macht des Topos nicht unberücksichtigt.