Die gesetzlichen Veränderungen bei der Abwicklung von Verbraucherinsolvenzen
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Björn Schallock untersucht die rechtliche und tatsächliche Entwicklung des mit der Insolvenzordnung 1999 neu eingeführten vereinfachten Insolvenzverfahrens für natürliche Personen („Verbraucherinsolvenzverfahren“). Dabei geht er der zunächst Frage nach, welche Grundprinzipien diesem seinerzeit neuen Instrument zur Bewältigung des jahrelang ungelösten Problems der ausweglosen Verbraucherverschuldung ursprünglich zugrunde lagen. Entscheidend befasst sich das Werk sodann damit, inwieweit die bald darauf vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen zu einer Abkehr von den Grundprinzipien wie etwa jenem eines ausgewogenen Interessenausgleiches zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern geführt haben. Unter diesen Kriterien bewertet der Verfasser im Zuge eines Ausblicks ebenfalls den aktuellen Gesetzesentwurf 2007, der erneut weitreichende Änderungen an diesem Sonderverfahren vorsieht. Die Untersuchung stellt damit ebenso eine detaillierte Bestandsaufnahme der praktischen Problembereiche des aktuell geltenden Rechts zur Entschuldung natürlicher Personen wie einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion im aktuellen Gesetzgebungsverfahren dar. Nach einer Darstellung der gesetzlichen Defizite der Bewältigung von Verbraucherverschuldung unter der Geltung der Konkursordnung zeichnet Schallock die wissenschaftliche Diskussion bei der Entwicklung eines neuen rechtlichen Rahmens zur Lösung dieses sozialen Problems nach. In diesem Kontext werden die Grundzüge und der neuen Regelung der §§ 304ff. InsO bzw. der damit zusammenhängenden §§ 286ff. InsO dargestellt und die dahinter stehenden Leitlinien der Insolvenzordnung im allgemeinen sowie dieses besonderen Verfahrenstypus' analysiert. Hierbei stellen vor allem die Frage nach dem eigentlichen Verfahrenszweck bei überschuldeten Privatpersonen, die kostenmässige Zugangshürde zum Verfahren sowie die Frage der zwingenden Erbringung von Tilgungsleistungen durch den Schuldner wichtige Aspekte dar. Sodann schliesst sich eine Betrachtung der zahlenmässigen Bedeutung des Verfahrens sowie des Verfahrensablaufes in der Praxis an, wobei die einzelnen gesetzlich vorgegebenen Verfahrensabschnitte in ihrer rechtlichen Ausgestaltung jeweils vor und nach dem InsOÄndG2001 detailliert auf ihre tatsächliche Funktionsfähigkeit untersucht werden. Die praktische Entwicklung wird sodann vor dem Hintergrund der ursprünglich mit dem Verfahren verfolgten Ziele und Prinzipien bewertet und in die Analyse auch die vorgesehenen Veränderungen gemäss dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf 2007 einbezogen. Betreut wurde die Untersuchung von Prof. Dr. Claus Ott (Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung u. a.), einem anerkannten Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts.