Sanierungs- und Insolvenzklauseln im Arbeitsvertrag
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Viele Unternehmen – egal ob klein, mittelständisch oder groß – müssen sich in einer wirtschaftlichen Notlage behaupten, stehen bereits kurz vor der Insolvenz oder befinden sich aktuell im Insolvenzverfahren. In allen Szenarien spielt der Inhalt der Arbeitsverträge eine bedeutsame Rolle. Durch eine vorausschauende Arbeitsvertragsgestaltung ist es dem Arbeitgeber aber möglich, auf Krisensituationen flexibler zu reagieren. Am besten ist es natürlich, bereits beim Abschluss des Arbeitsvertrages entsprechende Regelungen aufzunehmen. Julia Burkard bietet eine reichhaltige Übersicht von Regelungsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag, die für den Fall einer wirtschaftlichen Notlage oder Insolvenz getroffen werden können. Der erste Teil betrifft dabei Regelungen, die bereits beim Abschluss des Arbeitsvertrages vereinbart werden können und sollten. Im zweiten Teil werden Maßnahmen für den Fall einer eingetretenen Krise vorgestellt. Im dritten Teil erhält der Leser eine Kurzübersicht mit den wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Regelungsbereichen. Behandelt werden unter anderem: Widerrufsvorbehalte, Freiwilligkeitsvorbehalte, individuelle Sanierungsvereinbarungen, Rückfallklauseln und Freistellungen durch den Insolvenzverwalter.