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Die Kompetenzverteilung zwischen Rat, Kommission und Parlament in den EG-Außenwirtschaftsbeziehungen

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Der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission sind nach der institutionellen Grundidee der EG/EU in ihrer Funktion und Arbeitsweise ganz unterschiedlich konzipiert. Die daraus entstehenden interin stitutionellen Spannungen treten im Bereich der Wirtschaftsbeziehungen der Union zu dritten Staaten in besonderem Maße zu Tage, da die Mitgliedstaaten hier ihre Handlungsbefugnisse weitgehend an die Union abgegeben haben und teilweise gegensätzliche Interessen, insbesondere handelspolitischer Art, verfolgen. Vor diesem Hintergrund wendet Holger Pietzsch sich in seiner Untersuchung der Frage zu, welchem der beiden Organe in diesem Bereich des Unionsrechts die Hauptentscheidungs macht zufällt. Dabei zeigt er auf, dass das sich bei einer rein formalrecht - lichen Betrachtungsweise abzeichnende Erscheinungsbild der institutionellen Kompetenzvertei lung nicht die tatsächlichen Machtverhältnisse widerspiegelt. Außerdem stellt der Verfasser die Notwendigkeit einer verstärkten Teilhabe des Europäischen Parlaments an der autonomen und vertraglichen Regelung der EG-/EU-Außenwirtschaftsbeziehungen heraus.

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2009

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