Selektivverträge in der vertragsärztlichen Versorgung
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Kaum ein Bereich der Sozialversicherung ist in solch einer Regelmäßigkeit Veränderungen unterworfen wie der Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung. Hintergrund für diese ständige Reformtätigkeit des Gesetzgebers war und ist in erster Linie die angespannte finanzielle Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser will man durch einen effizienteren Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen begegnen, in dem man Strukturen schafft, die den Wettbewerb fördern. So wurden im Rahmen der letzten Reformen unter anderem Veränderungen in der Struktur der vertragsärztlichen Versorgung vorgenommen. Selektivverträge ergänzen seitdem das dominierende System der Kollektivverträge. Diese Änderungen sind die gedankliche Ausgangsbasis für die vorliegende Arbeit. Vor dem Hintergrund einer möglichst vollständigen Umstellung auf Selektivverträge werden verschiedene Aspekte beleuchtet. Neben den Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen werden die Konsequenzen für die Interessen der Ärzte bzw. Patienten untersucht. Das Hauptaugenmerk wird hierbei auf die Arztwahlfreiheit der Patienten gelegt.