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Stand und Entwicklung des italienischen Rechts der Unternehmenszusammenschlüsse (gruppi di società/gruppi di imprese)

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Die Haftung in Konzernen bzw. Unternehmenszusammenschlüssen in verschiedenen Rechtsordnungen, vor allem die Außen- oder Durchgriffshaftung, ist ein wichtiges Kriterium für Standortentscheidungen multinational operierender Unternehmen. Diese Analyse des italienischen und deutschen Konzernrechts liefert daher nicht allein einen Beitrag zur Rechtsvergleichung, sondern kann auch dem Praktiker als Entscheidungshilfe dienen. These dieser Arbeit ist, daß sich das italienische Recht der Leitung und Koordinierung von Gesellschaften auch nach der Gesetzesreform zum Jahresanfang 2004 auf punktuelle Regelungen beschränkt und die Begriffe und Haftungsnormen von Rechtsprechung und Literatur auszufüllen sein werden. Anders als das deutsche Konzernrecht wurde kein umfassendes Schutz- und Organisationsrecht geschaffen. In Form eines Handbuches wird die Entwicklung des italienischen Rechts der «gruppi di società» zunächst anhand des (zersplitterten) materiellen Rechts aufgezeigt und sodann unter Berücksichtigung der wichtigsten italienischen Grundsatzentscheidungen sowie der wesentlichen Theorien in der einflußreichen italienischen Lehre ein Einblick in die Rechtsanwendung gewährt.

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2010

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