Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Recht der Europäischen Union und ihre Einwirkungen auf das deutsche Verwaltungsrecht am Beispiel des Immissionsschutzrechts
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Mehrere Vorschriften der Europäischen Union machen die Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren erforderlich. Insbesondere seit Erlass der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG enthalten die Vorgaben teilweise zusätzlich die Pflicht für die Mitgliedstaaten, Verfahrensfehler bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu sanktionieren und Klagemöglichkeiten für Einzelne und Verbände schaffen. Die Neuregelungen beruhen auf dem völkerrechtlichen Einfluss der Aarhus-Konvention. Die Verfasserin analysiert die Anforderungen des Europäischen Rechts und die Rechtslage in Deutschland. Dabei spielt die Frage, ob und wann Vorschriften europäischen Rechts subjektive Rechte verleihen, eine zentrale Rolle. Die Arbeit untersucht, inwiefern die deutsche Rechtslage den Anforderungen gerecht wird und welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen.