Die Verlustverrechnung bei Eigengesellschaften im Körperschaftsteuerrecht, § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 und Abs. 9 KStG
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Die Arbeit macht es sich zur Aufgabe, die grundlegenden Probleme der Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand zu erörtern. Neben der Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Neuregelungen in § 8 Abs. 7 und Abs. 9 KStG 2009 soll dazu auf die im Vorfeld ergangene Rechtsprechung sowie die in der Literatur vertretenen Ansichten eingegangen werden. Erforderlich ist eine Auseinandersetzung mit diesen Argumenten zum einen, weil beide Seiten wesentlich zur gesetzlichen Regelung beigetragen haben; vorrangiger ist aber der Aspekt, dass zwar mit dem JStG 2009 umfangreiche Erweiterungen im Körperschaftsteuerrecht vorgenommen wurden, diese jedoch systematisch auf der Rechtsfolgenseite ansetzen. Der Gesetzgeber scheint das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.8.2007 im Ansatz für richtig zu halten und anwenden zu wollen. In diesem Sinne geht das Gesetz davon aus, dass der Zusammenschluss von verschiedenen (Verlust-)Tätigkeiten eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen kann. Nur soweit der konkret aufgeführte Kernbereich der Daseinsvorsorge betroffen ist, greifen die Sonderregelungen des § 8 Abs. 7 Nr. 2 und Abs. 9 KStG ein und schließen die Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung bei Eigengesellschaften aus.