Die Begründung von Beschäftigungsverhältnissen nach französischem Recht
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Frankreich ist Deutschlands größter Außenhandelspartner. Deutsche Unternehmen unterhalten in Frankreich mehr als 4000 Tochterunternehmen, Niederlassungen und Produktionsstätten. Vor diesem Hintergrund leistet die vorliegende Arbeit einen Beitrag sowohl für die tägliche Praxis der grenzüberschreitenden Rechtsberatung als auch für den wissenschaftlichen Diskurs. Der Autor präsentiert eine sorgfältige Darstellung einer Vielzahl für die Begründung von Beschäftigungsverhältnissen in Frankreich relevanter Themen. Schwerpunkte setzt der Autor u. a. beim Arbeitnehmerbegriff, bei den Anforderungen an Stellenan-zeigen, bei den in Frankreich besonders bedeutsamen Diskriminierungsverboten, bei den Einschränkungen von Fragerechten, bei Beschäftigungsgeboten und -verboten sowie bei Wettbewerbsverboten. Die Arbeit beschränkt sich hierbei nicht auf rein arbeitsrechtliche Aspekte, sondern berücksichtigt auch die bereichsspezifische Konkretisierung allgemeiner zivilrechtliche Vorgaben, wie die Grundsätze von Angebot und Annahme, die Bindungsrisiken bei Vertragsverhandlungen und die französische Irrtumslehre. Die konsequente Einbindung der relevanten Rechtsprechung in den dogmatischen Zusammenhang ermöglicht dem Anwender trotz einer gewissen Tendenz des französischen Arbeitsrechts zum „Fallrecht“ die Ableitung von Verallgemeinerungen aus richterlichen Einzelfallentscheidungen. Daneben liefert die vorliegende Arbeit mit der Darstellung, Analyse und Kritik der Grundlagen des Arbeitsmarktes und des Systems der besonderen Arbeitsverträge in Frankreich einen relevanten Beitrag zur Diskussion um die mit dem Stichwort „Flexecurity“ beschriebene Lockerung des Kündigungsschutzes und Mindeststandards an Arbeitnehmerschutz und -sicherheit sowie die möglichen Folgen von flächendeckenden Mindestlöhnen und Lohnzuschusssystemen in Deutschland. Die Arbeit legt das französische Arbeitsgesetzbuch, den Code du travail, zugrunde, wie es nach der großen Reform in 2008 Anwendung findet. Zudem werden nicht nur die wegweisenden Urteile behandelt, der Autor bindet auch eine Vielzahl wissen-schaftlicher Beiträge und weniger bekannte Urteile in seine Darstellung ein und verleiht der Arbeit so ein breites und verlässliches Fundament für Wissenschaft und Praxis.