Betriebliche Alterssicherung im Spannungsfeld von betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Altersvorsorge
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Im schwierigen nationalen Umfeld nimmt mit der wachsenden Bedeutung der Betriebsrente für die Sicherung des Versorgungsniveaus im Alter der Veränderungsdruck auf den rechtlichen Rahmen stetig zu. So war bereits während der Gesetzgebungsverfahren zu den oben genannten Reformen des Betriebsrentenrechts immer wieder die Forderung nach einer reinen Beitragszusage, wie sie international bereits üblich und weit verbreitet ist, laut geworden. Wie zu zeigen sein wird, hat der Gesetzgeber diesem Wunsch nach einer flexibleren und besser kalkulierbaren Zusageart allerdings nicht oder allenfalls nur halbherzig entsprochen. Zugleich schreitet nicht zuletzt auf Grund entsprechender Bemühungen der EU die Internationalisierung der Rechnungslegung voran. Dabei wird dem für Pensionsverpflichtungen relevanten IAS 19 auf Grund der Anwendung eines anderen versicherungsmathematischen Verfahrens und der größeren Flexibilität bei der Wahl der Bewertungsparameter eine realitätsnähere und damit bessere Abbildung der tatsächlichen Verpflichtung zugetraut. Diese Arbeit greift jenen äußeren Druck auf das bestehende System der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung auf und klärt die Notwendigkeit der Berücksichtigung der reinen Beitragszusage im Arbeitsrecht ebenso wie die Berücksichtigung international anerkannter Bewertungsverfahren für den Ausweis der Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss. Dabei wird besonderes Augenmerk auf das Zusammenspiel zwischen Arbeits- und Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung gelegt.