Die Finanzmarktkrise
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Ziel der Untersuchung ist es zunächst, für den Leser einen kompakten chronologischen Überblick der gesetzgeberischen Reaktionen auf die Finanzkrise zu geben. Nachdem dieses Fundament bereitet ist, gilt es in diesem Kontext, den Überschuldungsbegriff gemäss § 19 Abs. II InsO juristisch aufzuarbeiten und den Rechtsanwendern - die selbstverständlich auf betriebswirtschaftliche Sachverständige angewiesen bleiben - justiziable Auslegungshilfen an die Hand zu geben. Ferner soll Verwirrungen durch die erneute Änderung des Überschuldungsbegriffs vorgebeugt und Unsicherheiten entgegengewirkt werden. Dabei wird allerdings nicht nur die - angesichts der Überschuldungshistorie - anmutende Unentschlossenheit des Gesetzgebers plakativ kritisiert, sondern es wird der Versuch unternommen, die einer jeden Krise innewohnende Gelegenheit zu nutzen. Diese liegt aktuell in der Möglichkeit, den de lege lata geltenden (modifizierten) Überschuldungsbegriff als Dauerrecht zu etablieren. Insofern ist im Auge zu behalten, dass der Gesetzgeber nicht zum ersten Mal mit einer Finanzkrise konfrontiert war. So musste der Gesetzgeber bereits in der Weltwirtschaftskrise in den 20er Jahren, ähnlich wie heute, reagieren. Damals tat er das mit der ursprünglich als Notrecht erlassenen Vergleichsordnung (VglO), scheinbar so gut, dass die VglO wenig später Dauerrecht bis 1999 wurde. Ob die jetzige Reaktion mit Art. 5 FMStG auch als Dauerrecht taugt - was der Gesetzgeber anscheinend nicht annimmt - wird eine Analyse zeigen. Jedenfalls ist mit der Untersuchung der Appell an den Gesetzgeber verbunden, die geplante Rückkehr zum einfachen (alten) Überschuldungsbegriff zeitnah zurückzunehmen.