Tarifpluralität
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Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bahnbrechenden Entscheidung vom 27. Januar 2010 den über 50 Jahre bestehenden Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb aufgegeben. Der Autor stellt den strukturellen Wandel der Tariflandschaft in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Gesichtspunkt der Abkehr vom Industrieverbandsprinzip dar und erläutert hieran anknüpfend die bisherige Auflösung von Tarifkollisionen in Rechtsprechung und Schrifttum. Im Hauptteil wendet sich der Autor der Frage zu, welche rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten bei Tarifpluralität im Betrieb auftreten. Die arbeitsvertragsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Folgeprobleme werden umfassend untersucht. Anschließend erörtert der Autor die tarifvertragsrechtlichen und arbeitskampfrechtlichen Konsequenzen.