Public-Private-Partnership: die Servicegesellschaft im öffentlichen Krankenhauswesen
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ie öffentlichen-rechtlichen Krankenhäuser in Deutschland sehen sich wachsendem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt. Neben Gesamtprivatisierungen öffentlich-rechtlicher Kliniken stehen den öffentlichen Krankenhausträgern Kooperationsformen mit privatwirtschaftlichen Partnern im Rahmen von Public-Private-Partnership-Modellen (PPP) offen, um ihre wirtschaftliche Situation verbessern zu können. Der Verfasser betrachtet in seiner Arbeit die Stellung der gemischtwirtschaftlichen Servicegesellschaft im nichtmedizinischen Sekundärdienstleistungsbereich. Hierbei werden zunächst die Organisationsstruktur im deutschen Krankenhauswesen in Hinblick auf Trägerschaft und Rechtsformen und mögliche zulässige Privatisierungsformen in Hinblick auf europa-, verfassungs- und krankenhausspezifische einfachgesetzliche Grundlagen vorgestellt. Im Folgenden wendet sich der Verfasser der Darstellung der gesetzlichen Vorgaben und rechtlichen Risiken, die sich aus der Gründung und dem laufenden Betrieb einer gemischtwirtschaftlichen Servicegesellschaft ergeben, zu. Über die handbuchartige Darstellung gemeinnützigkeits- und kommunalwirtschaftsrechtlicher Vorgaben kommt der Verfasser zum Schwerpunkt der Arbeit, der Erörterung von kartellvergaberechtlichen Risiken, die sich aus dem Gründungsprozess, der Übertragung krankenhausspezifischer Dienstleistungen auf die Servicegesellschaft sowie einer privatwirtschaftlichen Beteiligung an einer solchen Gesellschaft ergeben. Da auch gemischtwirtschaftliche Servicegesellschaften im öffentlichen Krankenhauswesen Leistungen von Dritten beziehen, wendet sich der Verfasser der Frage zu, ob auch Servicegesellschaften als öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB gelten und stellt Ausnahmen von der Vergabepflicht im öffentlichen Beschaffungswesen dar (In-House-Geschäft, Dienstleistungskonzession, Interkommunale Zusammenarbeiten). Abschließend werden die Voraussetzungen für die Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen Servicegesellschaft und öffentlichem Krankenhaus sowie mögliche arbeitsrechtliche Risiken im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB und der Zulässigkeit von Arbeitnehmerüberlassungen durch öffentliche Krankenhäuser dargestellt. Gegen Ende der Studie befasst sich der Verfasser mit den maßgeblichen förder-, beihilfe- und gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen, die sich aus dem Betrieb und der Beendigung einer gemischtwirtschaftlichen Servicegesellschaft ergeben.