Die hoheitliche Beendigung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde
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Die Rechtsform der Stiftung steht wie keine andere für Kontinuität, Stabilität und Langlebigkeit. Dennoch stellt in der Rechtspraxis das Erlöschen von Stiftungen keine bloße Randerscheinung dar. Die Arbeit untersucht die konkreten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Stiftungsbehörde die Existenz einer Stiftung hoheitlich beenden kann, sowie die vermögensrechtliche Abwicklung der Stiftung. Das betrifft zum einen die Beendigung der Stiftung durch Aufhebung nach § 87 BGB, zum anderen die behördliche Zusammenlegung und Zulegung von Stiftungen. Bei alledem wird der Frage nachgegangen, inwieweit landesgesetzliche Regelungen zum Erlöschen bzw. zur Zusammenführung von Stiftungen neben § 87 BGB Bestand haben.