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Gläubigerschutz im Vereinsrecht

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Der Autor untersucht den Gläubigerschutz im Vereinsrecht, im speziellen im nicht rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein und im eingetragenen Verein. Zunächst analysiert der Autor, inwieweit durch den in §§ 21, 22 BGB geregelten Typenzwang den Gefahren der Gläubiger vorgebeugt wird. Er folgt hierbei im Ergebnis der von der herrschenden Meinung befürworteten typologischen Vereinsklassenabgrenzung und widmet sich dann eingehend der Reichweite des so genannten Nebenzweckprivilegs. Er geht hierbei insbesondere darauf ein, dass die meisten bisherigen Abgrenzungskriterien in der Literatur nur die Frage verschleiern, ob eine reine Finanzierungsfunktion als erforderliche funktionale Verknüpfung zwischen nichtwirtschaftlicher Haupttätigkeit und wirtschaftlicher Nebentätigkeit genügt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass für die funktionale Verknüpfung anstatt der unmittelbar inhaltlichen Förderung der Haupttätigkeit auch ihre rein finanzielle Förderung ausreichend ist, wenn sich die wirtschaftliche Tätigkeit der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit unterordnet und von der unternehmerischen Tätigkeit für den Verein in einer Gesamtbetrachtung kein erhebliches Risiko ausgeht. Dann geht er auf die hierfür maßgebenden Kriterien ein. Im nachfolgenden Kapitel behandelt das Buch die Einordnung des nicht rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins. Er zeigt auf, dass diese rechtsfähig sind und über § 54 BGB als GbR oder OHG aber auch als Verein behandelt werden können und widmet sich dann einer rechtsfolgenorientierten Analyse. Hierbei schlussfolgert er insbesondere aus der unbeschränkten Außenhaftung der Vereinsmitglieder auf eine nicht abdingbare Selbstorganschaft. Aus diesen und weiteren Erwägungen leitet der Verfasser ab, dass nicht rechtsfähige wirtschaftliche Vereine im Innen- und Außenverhältnis als Personengesellschaften anzusehen sind. Der Verfasser geht im nachfolgenden Kapitel auf den Gläubigerschutz im eingetragenen Verein ein. Er stellt nacheinander die verschiedenen existierenden Instrumente des Gläubigerschutzes vor, wie das Eintragungsverfahren und das Löschungsverfahren und erörtert, ob und inwieweit Amtshaftungsansprüche der Vereinsgläubiger gegen den Staat denkbar sind. Des Weiteren stellt er fest, dass Kapitalaufbringung und Vorbelastungshaftung beim eingetragenen Verein auch weiterhin kein Thema sein sollten. Dann unterzieht er die Kapitalerhaltung einer eingehenden Analyse. Dies betrifft z. B. die Fragen, inwieweit der Verein auf bereits fällige Mitgliedsbeiträge und auf Haftungsansprüche gegen Vorstandsmitglieder verzichten kann und inwieweit er Unternehmensgewinne und sonstiges Vereinsvermögen an seine Mitglieder ausschütten darf. Des Weiteren analysiert er die sich hieraus ergebenen Rechtsfolgen. Im letzten Abschnitt des Kapitels beschäftigt sich der Verfasser eingehend mit der Haftung der Vereinsmitglieder insbesondere hinsichtlich der Fallgruppen des so genannten existenzvernichtenden Eingriffs und der Vermögensvermischung. Abgerundet wird die Untersuchung durch umfangreiche ausformulierte Vorschläge des Verfassers zur Änderung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum eingetragenen Verein.

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2011

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