Die dingliche Surrogation von Personengesellschaftsanteilen im Erbrecht
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Im Spannungsfeld zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht gibt es noch immer viele ungelöste Fragen. Die erbrechtliche dingliche Surrogation von Anteilen an Personengesellschaften war zwar bereits Gegenstand zweier Urteile des Bundesgerichtshofs, wurde aber gegensätzlich entschieden. Es ist daher noch immer unklar, ob und in welchem Umfang die dingliche Surrogation Anteile an Personengesellschaften erfassen kann. Die vorliegende Arbeit unternimmt es, dem Problem aus erbrechtlicher und aus gesellschaftsrechtlicher Sicht auf den Grund zu gehen und die Voraussetzungen für die Surrogation zu benennen. Die Arbeit setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob die Surrogation an die Zustimmung der übrigen Gesellschafter geknüpft ist, und ob bei fehlender Zustimmung die Surrogation für die vermögensrechtlichen Ansprüche aus dem Anteil aufrecht erhalten werden kann. Es wird eine praktikable Lösung aufgezeigt, die den Interessen aller Beteiligten (Erben, Gesellschafter und Gläubiger) gerecht wird