Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht
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Die Sicherungsverwahrung steht schon lange im Fokus politischer wie legislativer Aufmerksamkeit und auch in der Bevölkerung wird der Ruf immer lauter, selbst jüngste Straftäter härter zu bestrafen. Seit 2008 können Gerichte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte anordnen. Alexander Rüter zeigt die Spannungsfelder und Widersprüche auf, die mit der Einführung der entsprechenden Vorschriften in das Jugendgerichtsgesetz entstanden sind. Er klärt, ob ein zwingendes Bedürfnis besteht, diese schärfste strafrechtliche Sanktion bei jungen Tätern zu verhängen. Lässt sich die Maßregel dogmatisch einwandfrei in das Jugendgerichtsgesetz integrieren und bietet sie den erhofften Schutz vor jungen Intensivtätern? Welche Schwierigkeiten treten im Rahmen der zu erstellenden Gefährlichkeitsprognosen auf? Vor allem: Wie sind die bestehenden gesetzlichen Regelungen mit dem Verfassungsrecht und mit menschenrechtlichen Standards vereinbar?