Die Menschenwürde im Recht der Europäischen Union
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Welche Bedeutung hat das in Artikel 1 der EU-Grundrechtecharta verankerte Bekenntnis zur unantastbaren Würde des Menschen für eine im Kern wirtschaftlich ausgerichtete Gemeinschaft? Und wie kann in einer Union aus 27 Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichen historischen und weltanschaulichen Hintergründen eine Norm definiert werden, die wie kaum eine andere von außerrechtlichen Vorstellungen geprägt ist? Anhand der Rechtsprechung der europäischen Gerichte, der Charta, des Sekundärrechts sowie vergleichender Betrachtungen zum deutschen, französischen und britischen Recht wird Inhalt und Wirkungsweise der europäischen Menschenwürdenorm untersucht. Beleuchtet wird, wie sich ein „Menschenwürdekern“ des Rechts auf Selbstbestimmung oder auf Sicherung eines Existenzminimums bestimmen lässt, und welche Bedeutung die Norm für die Verbote der Folter oder der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers besitzt. Mit Blick auf zunehmende EU-Regelungen im Bereich biomedizinischer Forschung wird u. a. den Fragen nachgegangen, inwieweit auch die Bewahrung einer „natürlichen“ Entwicklung des Menschen von der Würdenorm umfasst ist, und welches Schutzkonzept sich für vorgeburtliches Leben abzeichnet.