Das Kündigungsrecht des Vermieters
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Eine Besonderheit der Untersuchung wird schon beim Blick auf die verwendeten Quellen deutlich. Anhand von Original - Mietverträgen der Hamburger Haus- und Grundbesitzervereine werden die Rechtsfragen des Bestandsschutzes, insbesondere dem außerordentlichen fristlosen Kündigungsrecht des Vermieters, rekonstruiert. Hierbei findet auch das Spannungsverhältnis zwischen der Entwicklung der Mietvertragspraxis und dem gesetzlichen Mieterschutz in den Jahren 1934 bis 1970 Berücksichtigung. Ein interessanter rechtsdogmatischer Ansatz liegt diesbezüglich dem Deutschen Einheitsmietvertrag von 1934 zugrunde. Der Zentralverband Deutscher Haus- und Grundbesitzvereine sowie der Bund Deutscher Mietervereine haben sich unter Leitung des Reichsjustizministeriums auf einen Mustermietvertrag verständigt. Auf diese Weise haben die Parteien einen Lösungsansatz für das privatrechtstheoretische Problem einer Vereinbarkeit von Privatonomie und Mieterschutz zu entwerfen versucht. Die Auswirkungen des Deutschen Einheitsmietvertrages auf das Wohnraummietrecht bilden den Ausgangspunkt einer Untersuchung der Hamburger Mietvertragsentwicklung. Es kennzeichnet das Werk, dass die Analyse der Vertragsregelungen den sozialhistorischen sowie wohnungspolitischen Zusammenhang berücksichtigt. Die normative Entwicklung wird hierdurch nachvollziehbar.