Die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
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Im Arbeitsrecht sind falsche Angaben des Bewerbers im Einstellungsgespräch die häufigste Ursache für einen zur Anfechtung berechtigenden Irrtum. Dort kollidiert in der Regel ein umfassendes Informationsinteresse des Arbeitgebers mit dem Interesse des Bewerbers an einem größtmöglichen Schutz seiner Intim- und Privatsphäre als Ausfluss seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Auf Grund dieses Spannungsverhältnisses besitzt der Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers eine zentrale Bedeutung. Die seit Jahren in Rechtsprechung und Literatur bestehende Diskussion um den Umfang des arbeitgeberseitigen Fragerechts ist durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahre 2006 neu entbrannt. Aktuelle Bedeutung kommt zudem der Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrags zu. In Rechtsprechung und Lehre werden immer wieder Stimmen laut, die das bisher etablierte Rechtsinstitut des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses in Frage stellen und neue Wege der Rückabwicklung der vertraglichen Beziehungen aufzeigen. Diese Lösungsvorschläge darzustellen, kritisch zu beleuchten und einen eigenen Lösungsansatz zu entwickeln, stellt den zweiten Schwerpunkt des Werkes dar.