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Dienstleistungsfreiheit als Schranke des internationalen Privatversicherungsrechts

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Steht das Internationale Privatversicherungsrecht der Rom I-, Rom II- und Brüssel I-VO mit der durch Art. 56 AEUV gewährten Dienstleistungsfreiheit in Einklang? Mit dieser Frage befasst sich Patrick Richters in seiner Dissertation. Ausgehend von der These, dass die Grundfreiheiten sowohl kollisions- als auch zuständigkeitsrechtlich nach Parteiautonomie verlangen, gilt ein Augenmerk vor allem dem verordnungsübergreifenden Auslegungszusammenhang, welchen der EuGH jüngst in der Rechtssache Pammer und Hotel Alpenhof betont hat. Denn sollte sich erweisen lassen, dass Art. 7 Rom I-VO nicht mit den Anforderungen des Art. 56 AEUV vereinbar ist, dürfte dies ebenso auf Art. 9 Abs. 1 lit. b Brüssel I-VO als prozessuales Pendant der Sonderanknüpfung zu übertragen sein. Im Rahmen seiner Arbeit unterbreitet Richters eigene Reformvorschläge, um IPR und IZVR im Rahmen der vom europäischen Gesetzgeber avisierten Novelle fortzuentwickeln.

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