Interkommunale Zusammenarbeit und mehrstufige Aufgabenwahrnehmung
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Die Gemeindeordnungen der meisten Bundesländer enthalten ein gestuftes Aufgabenmodell für Pflichtaufgaben. In Nordrhein-Westfalen können kreisangehörige Gemeinden auf der Grundlage von zwei Einwohnerschwellenwerten den Status einer Mittleren oder Großen kreisangehörigen Stadt erlangen. Die Absenkung der Einwohnerschwellenwerte und die Einführung einer aufgabenträgerunabhängigen Zusammenarbeit im Jahr 2007 führt bei einigen kreisangehörigen Gemeinden zu dem Vorteil, nunmehr schneller einen Zugriff auf bislang vom Kreis für sie wahrgenommene Aufgaben zu erlangen. Dem stehen zumindest in einigen Kreisen Qualitätseinbußen und relativ höhere Kosten für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden gegenüber. Der Autor untersucht vor dem Hintergrund der Neuerungen in der Gemeindeordnung die rechtlichen Beziehungen zwischen Gemeinden und Kreisen. Die Analyse des gestuften Modells sowie der Möglichkeiten kommunaler Gemeinschaftsarbeit umfasst verfassungsrechtliche und finanzielle Gesichtspunkte. Ferner sind Fragen der Aufsicht, Rechtsnachfolge und demografischen Entwicklung Bestandteil der Untersuchung.