Die neue europäische Bauproduktenverordnung
Autoři
Více o knize
Im Februar 1989 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die „Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte“ – die Bauproduktenrichtlinie (BPR) – veröffentlicht. Diese Richtlinie hat(te) den Zweck, das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten im europäischen Wirtschaftsraum zu regeln. Mit dem Einführen der BPR sollten technische Handelshemmnisse auf dem Bauproduktsektor abgebaut und der freie Verkehr der Bauprodukte im Binnenmarkt verbessert werden. Mit der BPR wurde die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte eingeführt. Nach mehr als 20 Jahren Gültigkeit wurde die Richtlinie komplett überarbeitet und unter Berücksichtigung der Erfahrungen (und Schwierigkeiten) in den Mitgliedstaaten, in der europäischen Normung und in der Europäischen Kommission selbst, in eine euro-päische Verordnung überführt. Gegenüber der Richtlinie wurde die Verordnung inhalt-lich erweitert und präzisiert. Am 04.04.2011 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die „Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 09.03.2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG“ – kurz Bauproduktenverordnung (BauPVO) – bekannt gegeben. Die vorliegende Informationsschrift gibt einen Überblick über die Inhalte der BauPVO und erläutert die Neuerungen und Änderungen, die sich gegenüber der bisherigen BPR ergeben. Anhand von anschaulichen Beispielen werden insbesondere die Neuerungen bei der CE-Kennzeichnung sowie der Leistungserklärung aufgezeigt. Diese Informationsschrift soll als Hilfestellung für die Mitgliedsunternehmen der Deutschen Bauchemie bei der Umsetzung der BauPVO dienen.