Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen
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Der Gesetzgeber hat die Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen und die Anwendung der Insolvenzordnung nach Maßgabe der §§ 171 b ff. SGB V zum 1.1.2010 bestimmt. Neben dem Instrument der Schließung ist jetzt auch ein Insolvenzverfahren über finanziell gescheiterte Krankenkassen möglich. Die sich aus dem Zusammentreffen von Sozial- und Insolvenzrecht ergebenden Folgen werden erstmalig nicht nur auf ihre Recht-, sondern auch auf ihre Zweckmäßigkeit untersucht. Das Werk überprüft dabei einen möglichen Ablauf des Insolvenzverfahrens einer Krankenkasse. Besondere Berücksichtigung erfahren die Beziehungen einer insolventen Krankenkasse zu den Leistungserbringern sowie die Rechtsform von Krankenkassen und ihre Stellung im Gefüge des Krankenversicherungsrechts beim Zusammentreffen mit insolvenzrechtlichen Regelungen. Die den Aufsichtsbehörden in dieser Ausnahmesituation zugesprochene Rolle wurde zum Anlass genommen, ihre Befugnisse und Aufgaben ebenfalls zu untersuchen.