Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers und Rechtsfolgen der Verletzung bei Individualsoftwareerstellungsverträgen
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Innovative Individualsoftware ist ein wesentlicher Bestandteil für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Diese wenden sich hierfür unter Umständen an hoch spezialisierte Softwareunternehmen und beauftragen sie mit der Erstellung. Rechtlich wird zwischen den Vertragsparteien ein Individualsoftwareerstellungsvertrag geschlossen. Häufiger Streitpunkt bei der Vertragsdurchführung von Softwareerstellungen ist dabei die Mitwirkung des Auftraggebers. Die Autorin thematisiert daher neben dem Umfang von Mitwirkungshandlungen insbesondere die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten. Die Parteien sind erheblichen rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Sie fußen bereits in der unklaren vertraglichen Einordnung des Individualsoftwareerstellungsvertrages. Insbesondere aufgrund der Silo-Entscheidung des BGH vom 23.07.2009 zum privaten Baurecht wurde für Softwareerstellungsverträge die vertragliche Grundlage des Werkvertragsrechtes in Zweifel gezogen. Die Verfasserin zeigt auf, dass an einer werkvertraglichen Einordnung, selbst bei Verwendung agiler Projektmethoden, festzuhalten ist. Aufgrund dieser Einordnung wird die rechtliche Bedeutung der werkvertraglichen Mitwirkung im Sinne des § 642 BGB untersucht. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Individualsoftwareerstellung wird geklärt, ob Mitwirkungshandlungen ausschließlich einen Obliegenheitscharakter aufweisen oder ob und inwieweit sie als durchsetzbare Rechtspflichten zu qualifizieren sind. Dabei wird die Auseinandersetzung mit der Pflichtenhefterstellung als Anforderungsbeschreibung an die zu erstellende Software, sowie das Zusammenspiel mit dem Überprüfungsmaßstab einer Software nach dem „Stand der Technik bei mittlerem Ausführungsstandard“ besonders hervorgehoben.