Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union
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Die Europäische Union hat sich von Anfang an zur Mehrsprachigkeit bekannt und mit ihrer «Verordnung Nr. 1» vom 15. April 1958 eine Vollsprachenregelung beschlossen, die trotz des Anwachsens von anfänglich vier auf mittlerweile 23 «Amts- und Arbeitssprachen» bis heute gilt. Diese Studie analysiert Theorie und Praxis der EU-Sprachenregelung, zeigt auf, wie das Englische im Laufe der Jahre Französisch als «Lingua franca» abgelöst hat und bietet eine umfassende Analyse der EU-Sprachenpolitik. Dabei werden zahlreiche Dokumente erstmals wissenschaftlich ausgewertet und auch die Tätigkeit des weltweit größten Übersetzungs- sowie des Dolmetscherdienstes der EU untersucht. Hierauf folgt eine Analyse der Sprachenpolitik Deutschlands als größtem Mitgliedstaat der EU, die durch gemeinsame Bemühungen von Bundesregierung und Bundestag zur Stärkung der deutschen Sprache gekennzeichnet ist. Abschließend wird eine neue Sprachenpolitik für die EU gefordert, die einen Ausgleich zwischen Effizienz und Gerechtigkeit und zwischen Interessen und realem Bedarf bildet. An die Stelle der Vollsprachenregelung sollte eine Sprachenauswahl treten, welche die Sprachen Europas mit dem größten Kommunikationspotenzial beinhaltet: das Englische, Deutsche, Französische, Spanische und Russische. Eine solche Entscheidung erfordert Weitblick und politischen Mut – andernfalls würde sich im freien Spiel der Kräfte allein das Englische durchsetzen.