Die Haftung von Vorständen und Geschäftsführern wegen Vermögensschäden bei Kapitalanlegern
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Das Risiko für Mitglieder geschäftsführender Organe von Kapitalgesellschaften persönlich in Anspruch genommen zu werden, ist seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gestiegen. Ausgehend von einer Reihe von Fällen, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes nachgebildet sind, untersucht der Autor verschiedene Konstellationen der persönlichen Haftung von Organmitgliedern. Neben der Inanspruchnahme des Geschäftsleiters durch die Gesellschaft im Wege der Innenhaftung wird vor allem die Frage nach der Haftung gegenüber außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten beleuchtet. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Haftung wegen der Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften. Ferner werden straf- und versicherungsrechtliche Fragestellungen berücksichtigt.