Vermögensrechtliche Scheidungsfolgen im deutschen, österreichischen und englischen Recht
Autoři
Více o knize
Vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen sind für einen im Familienrecht arbeitenden Juristen von großer praktischer Relevanz. Aufgrund zunehmender Mobilität und Integration häufen sich zudem grenzüberschreitende Sachverhalte und gemischt-nationale Ehen, also Ehen von Partnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. Die sich hieraus ergebenden Berührungspunkte der verschiedenen Rechtsordnungen können angesichts der Unterschiede der Sachrechte zu Unsicherheiten und Rechtsunklarheiten führen, zumal umfassende länderübergreifende einheitliche Regelungen im Scheidungsfolgenrecht bisher nicht existieren. Aber nicht nur die Unterschiede im materiellen Recht führen zu Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten, sondern nicht zuletzt auch die bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beachtenden Aspekte der internationalen Zuständigkeit der Gerichte und des Internationalen Privatrechts. Die Studie stellt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Scheidungsfolgenrechts in Deutschland, Österreich und England systematisch dar. Dabei beschäftigt sich die Untersuchung innerhalb des Scheidungsfolgenrechts mit der Vermögensteilung nach der Scheidung, dem Unterhaltsrecht zwischen geschiedenen Ehegatten und der Regelung der Altersversorgung. Nach einem Überblick über die Grundlagen des Internationalen Zivilprozess- und Privatrechts werden das österreichische und das englische Recht in Form von Länderberichten erläutert. Anschließend an einzelne, sachlich trennbare Bereiche erfolgt jeweils ein direkter Vergleich mit dem deutschen Recht. Auf Basis der herausgearbeiteten Ergebnisse widmet sich die Autorin weiter der Frage, ob die Schaffung eines vereinheitlichten oder harmonisierten europäischen Familienrechts erstrebenswert und möglich ist. Für die einzelnen Teilbereiche des Scheidungsfolgenrechts werden auf der Grundlage der Ergebnisse die Grundprinzipien und Wertentscheidungen erörtert, die bei der Erstellung von ausformulierten Normenvorschlägen Berücksichtigung finden sollten. Dadurch leistet das Werk für einen Teilbereich des Familienrechts einen wertvollen Diskussionsbeitrag für den von der Commission of European Family Law (CEFL) für die europäischen Staaten angestrebten Entwurf des gesamten Familienrechts.