Die elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013
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Die Lohnsteuerkarte wird ab 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Vor jeder Abrechnung muss der Arbeitgeber zukünftig die ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) seiner Arbeitnehmer in Form einer Änderungsliste monatlich abrufen - ansonsten ist ein korrekter Lohnsteuerabzug nicht möglich. Neben Softwareanpassungen erfordert das neue Verfahren ein komplettes Umdenken bei allen Beteiligten. Auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen gravierende Neuregelungen zu. Darauf gilt es sich intensiv vorzubereiten! Der ELStAM-Experte Thomas Fromme erläutert Ihnen anhand zahlreicher Praxisbeispiele das neue Verfahren; er zeigt auf, was Sie zu beachten haben, wie Sie sich richtig vorbereiten und macht die Unterschiede zum bestehenden Verfahren deutlich.