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Maklerrecht
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Das Maklerrechts-Handbuch bespricht u. a. eine Reihe von Grundsatzentscheidungen des BGH, ohne deren Kenntnisse und Umsetzung in die Praxis keine erfolgreiche Maklertätigkeit möglich ist. Im Immobilienrecht gilt der Grundsatz: „Maklerrecht ist Richterrecht“. Die hierzu ergangenen Grundsatzentscheidungen werden ergänzt durch eine Fülle weiterer Einzelentscheidungen des BGH und der Instanzgerichte. I. E. geht es v. a. um Sicherung des Maklerhonorars, wofür zwingend einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ferner werden Kenntnisse zum AGB- u. zum Lauterkeitsrecht vermittelt.
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2013
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