Das Spannungsverhältnis zwischen Beschäftigtendatenschutz und IT-gestützter Compliance
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Der Beschäftigtendatenschutz ist in den letzten Jahren ein hochaktuelles Thema, das u. a. durch einige Skandale großer deutscher Unternehmen wie bspw. Lidl, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, Müller u. a. verstärkt in den Focus der öffentlichen Diskussion gerückt ist. Die aktuelle Debatte führte zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes. Ob der Gesetzentwurf, der nunmehr seit geraumer Zeit im Bundestag anhängig ist, so oder in überarbeiteter Form Gesetz wird, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Die im Zusammenhang mit einer Regelung zum Beschäftigtendatenschutz auftretenden Schwierigkeiten bestehen darin, dass der Arbeitgeber einerseits ein legitimes Interesse an und unter Umständen auch eine Pflicht zur Erhebung und Verarbeitung von Informationen seiner Arbeitnehmer hat, andererseits der Arbeitnehmer ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung ihn betreffender Daten hat. Der Verfasser untersucht die Fragestellung, ob die Regelungen zum Datenschutz - insb. § 32 BDSG - in der Lage sind, das Interesse des Arbeitgebers an den Informationen seiner Arbeitnehmer und das Interesse der Arbeitnehmer an einem hinreichenden Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte miteinander zu vereinbaren. Dafür stellt er den Grundkonflikt zwischen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten und den Informationsinteressen und Compliance-Pflichten des Arbeitgebers dar. Anschließend wird detailliert die geltende Rechtslage und eine mögliche Neuregelung anhand der Internet- und E-Mail-Kontrolle sowie Datenscreenings analysiert und bewertet.