Die Architektur Lebenslangen Lernens unter weiterbildungsrechtlicher Regulation
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Lebenslanges Lernen ist ein erziehungswissenschaftliches wie auch gesellschaftliches Ziel. In seinen Zielen kann es auch als „zweite Bildungsexpansion“ bezeichnet werden. Im Gegensatz zum institutionellen Ausbau ist mit dem Lebenslangen Lernen die Expansion in verschiedene gesellschaftliche Bereiche verknüpft, was mit Lernprozessen außerhalb klassischer Lernarrangements verbunden ist. Dem Weiterbildungssektor kommt dabei eine entscheidende Funktion zu. Da die programmatische Formel bislang noch nicht in entsprechende Strukturen umsetzt ist, verzeichnet die Weiterbildung seit Jahren eine widersprüchliche Entwicklung, wie durch umfangreiche Forschungsergebnisse belegt wird. Bekannte Defizite und Unzulänglichkeiten stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit, in der zentral nach der öffentlichen Verantwortung für den Weiterbildungssektor gefragt wird, wobei ordnungspolitische wie auch bildungsrechtliche Steuerungsoptionen ins Zentrum rücken. Erst eine weitere gesetzliche Regulierung, die als Garant einer staatlichen Verantwortungsübernahme wirkt, kann die Grundlage für eine Systemarchitektur des Lebenslangen Lernens bilden.