Neue Wege in der ambulanten integrierten Versorgung von Patienten mit psychischen Störungen
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In der wissenschaftlichen Begleitung steht ein gesundheitspolitisch wichtiges Thema im Mittelpunkt, die Evaluation des Integrierten Versorgungsmodells nach § 140a-d des SGB V. Die Integrierte Versorgung ist eines der Versorgungskonzepte, mit dem gesetzlich krankenversicherte Patienten eine koordinierte und abgestimmte Versorgung erhalten können. Die Gesundheitspolitik hat für die Integrierte Versorgung keine verpflichtende Evaluation vorgeschrieben. Die Vertragspartner sind in der Integrierten Versorgung aufgefordert die Definition von Qualitätsanforderungen selbst zu bestimmen, zu kontrollieren und je nach Ergebnis zu korrigieren. Die fehlende Evaluationspflicht hat dazu geführt, dass nur wenige Konzepte der Integrierten Versorgung unabhängig wissenschaftlich begleitet wurden. Die wissenschaftliche Begleitung stellt für den ambulanten psychiatrischen Bereich ein Pilotprojekt dar. Die Zielsetzung ist die Ableitung von potentiellen Indikatoren für das ambulante Integrierte Versorgungsmodell. Mit diesen Indikatoren soll es den Vertragspartnern nach einer Bewertungs- und Testphase möglich sein, unter Alltagsbedingungen das Erreichte entlang der ambulanten Versorgung der Patienten mit psychischen Störungen zu messen und auch zu bewerten. Für die wissenschaftliche Begleitung wurde ein zweiphasiges methodisches Konzept entwickelt. In der ersten Phase wurde mit einer formativen Evaluationsstrategie im Integrierten Versorgungsmodell der IST-Zustand analysiert. In der zweiten Phase, der summativen Evaluation stand die Analyse der bereit stehenden Sekundärdaten im Fokus. Anhand dieser Ergebnisse wurden potentielle Indikatoren für die Qualitätsmessung im Integrierten Versorgungsmodell abgeleitet. Die erste Einschätzung konnte einige positive Aspekte aufzeigen, die für eine Behandlung der Patienten mit psychischen Störungen im Integrierten Versorgungsmodell sprechen. Auch zeigen die Ergebnisse, dass die zur Verfügung stehenden Sekundärdaten zwar eine gute Ausgangssituation für Vergleiche bieten und das Ableiten von potentiellen Indikatoren ermöglichen. Die Tauglichkeit als Indikator für das Integrierte Versorgungsmodell wurde eingeschätzt anhand der Kriterien „Relevanz“, „Aufwand zur Erhebung“ und „Verfügbarkeit der Daten“. Die Relevanz der potentiellen Indikatoren basiert auf den vertraglichen Vereinbarungen zur Qualität. Für eine gesicherte Aussage des Erfolgs fehlen aber Daten, die bislang entweder nicht vorhanden oder nur defizitär vorliegen. Weiterhin werden anhand der Ergebnisse für das Vertrags- und Versorgungskonzept ähnlicher Integrierter Versorgungskonzepte Empfehlungen ausgesprochen.