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Schiedsgerichtliche Beurteilung GmbH-rechtlicher Beschlussmängelstreitigkeiten
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Im Jahre 2009 hat der BGH mit „Schiedsfähigkeit II“ ein weiteres wegweisendes Urteil zu der Frage erlassen, inwieweit GmbH-rechtliche Beschlussmängelstreitigkeiten vor Schiedsgerichten ausgetragen werden können. Danach ist eine Schiedsverfügung in Beschlussmängelstreitigkeiten gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie die sogenannte „Gleichwertigkeitskautelen“ nicht enthält. Die Arbeit unterscheidet in Bezug auf die Gleichwertigkeitskautelen zwischen Elementen einer Schiedsverfügung und Elementen einer Verfahrensvereinbarung. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Fehlen von Verfahrensvereinbarungen nicht gemäß § 138 Abs. 1 BGB zur Unwirksamkeit der Schiedsverfügung führen kann.
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