Verfahrensrechtliche Kontrolle der Gewährleistungsverwaltung
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Das Leitbild des Gewährleistungsstaats nimmt vom Vollzugsmodell Abschied und geht von der Koproduktion der Staatlichkeit aus. Er besteht im Wesentlichen in der Koexistenz von staatlichen und privaten Rationalitäten. Die Interaktion von öffentlichen und privaten Akteuren macht die Konstellation komplexer und dynamischer. Prozedural erscheint dann die Herrschaftsausübung oder das Herrschaftsmanagement. Auf dieser Grundlage wird versucht, den staatswissenschaftlichen Begriff der Gewährleistung verwaltungsrechtlich handhabbar zu machen. Zwei Merkmale der Gewährleistungsverwaltung lassen sich herausstellen: Gleichordnung im Aufgabenfeld und Gewährleistungsverantwortung in der Komplexität. Sie unterliegt den Bedingungen von Ungewissheit im kognitiven und voluntativen Sinne, also der Komplexität der Situation und der Multipolarität von Akteuren. Sie steht im Spannungsverhältnis zwischen ihrer Letztverantwortlichkeit für das Gemeinwohl und der Akzeptanz der kooperativen Beteiligten. In mehrpoligen Interessenstrukturen trägt die Mediation zur Problemlösung durch die konsensuelle Gestaltung bei. Dies bedeutet wegen der Wechselbezüglichkeit der Interessen zugleich gegenseitige Kontrolle durch private Autonomie. Da die öffentlichen Interessen in dieser mediativen Verhandlung vernachlässigt werden können, braucht sie das Wissen um prozedurale Regulierung zu generieren. Daneben wirkt in der Leistungskette die Selbstkontrolle unter anderem wie die Konzeptpflicht.