Schutz vor Diskriminierung durch Privatpersonen im Straf-, Arbeits- und Zivilrecht
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Das französische und das deutsche Antidiskriminierungsrecht sind entscheidend von den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien geprägt. Anders als in Deutschland hat der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in Frankreich eine lange Tradition, die sich unabhängig von den europäischen Vorgaben entwickelt hat. Die Autorin stellt in der Arbeit die Entwicklung der französischen Diskriminierungsverbote im Straf-, Arbeits- und Zivilrecht dar. Diesen stellt sie rechtsvergleichend die Regelungen des AGG gegenüber. Obwohl es in Frankreich in allen Rechtsgebieten umfassendere Diskriminierungsverbote gibt als in Deutschland, kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass das Schutzniveau vor Diskriminierungen im Alltag sich in den untersuchten Ländern faktisch nicht wesentlich unterscheidet.