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Strikte Gesetzesbindung statt Vertragsautonomie

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Die Studie untersucht erstmals umfassend Anwendungsbereich und Rechtsfolgen des § 4 EEG sowie seine Integration in das Fördersystem des EEG. Auf der Grundlage der Rechtsinstitute Kontrahierungszwang und gesetzliches Schuldverhältnis wird die Pflichtenbindung der §§ 5, 8, 16 EEG in Bezug auf Ausformung und Ausnahmen, etwa aus §§ 273, 320 BGB, umfassend untersucht. Das „Abweichungsverbot“ des § 4 Abs. 2 wird sowohl im Hinblick auf den Schutzzweck und Anwendungsbereich als auch seine Rechtsfolgen umfassend ausgelegt. Neben der Problematik eines „Gesamtgünstigkeitsvergleichs“ und der Beurteilung von ausfüllenden Regelungen liegt ein Schwerpunkt der Untersuchung auf möglichen Ausnahmen aus §§ 4 Abs. 2 S. 2, 8 Abs. 3, 11 EEG. Auf Rechtsfolgenseite wird die Anwendbarkeit von § 134 BGB untersucht und verneint. Im anschließenden Praxisteil werden die Ergebnisse gleich einer „Inhaltskontrolle“ auf einspeisetypische Vereinbarungen zwischen Anlagen- und Netzbetreibern übertragen.

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2013

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