Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes bei der Betreuung von Spitzensportlern
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Spitzensportler bewegen sich heutzutage „im Grenzbereich der menschlichen Leistungsfähigkeit“. Beschwerden, Verletzungen und damit auch Schmerzen gehören zum Spitzensport dazu. Der Hochleistungssport ist ein Millionengeschäft, an dem die Profisportler partizipieren möchten. Für die Topstars gibt es in einzelnen Bereichen die Möglichkeit zum Abschluss von Millionenverträgen. Neben den Topverdienern der Sportbranche gibt es aber auch zahlreiche Sportler, die zwar wesentlich weniger verdienen, aber dennoch ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise durch ihren Sport finanzieren. Um bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und hochrangigen Wettkämpfen Erfolge zu erzielen, geht der Sportler sowohl im Wettkampf als auch im Training bewusst gesundheitliche Risiken ein, „um die letzten physischen und psychischen Reserven für den entscheidenden Vorteil zu mobilisieren“. Die Belastungen des Hochleistungssports bleiben aber nicht ohne Folgen für den Körper des Sportlers. Verletzungen wie „gerissene Bänder, Sehnen und Muskeln, entzündetes Gewebe, Knochenbrüche, Ermüdungsfrakturen, Platzwunden und muskuläre Beschwerden“ gehören oftmals zum Alltag des Sportlers. Spitzensportler nehmen gar mit Bronchitis und Fieber an Wettkämpfen teil. Um trotzdem sportlich leistungsfähig zu sein, lassen sich die Sportler „fitspritzen“ oder greifen zu Medikamenten mit schmerzstillenden und/oder entzündungshemmenden Eigenschaften. Hierbei geht es um die Verwendung von Medikamenten und Wirkstoffen, die nach den Regelungen der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) bzw. der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) zulässigerweise eingesetzt werden dürfen. Dem Sportler geht es darum, sich die Teilnahme an einem Wettkampf oder das weitere Training trotz angeschlagener Gesundheit durch die schmerzstillenden und/oder entzündungshemmenden Medikamente zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Regelungen des Weltantidopingreglements zu verstossen. Insbesondere die Verabreichung bzw. Einnahme von schmerzstillenden Medikamenten zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen, die aufgrund der Schmerzen reduziert ist. Das Fitspritzen bzw. die Einnahme von Schmerzmitteln ist im Profi- und Hochleistungssport weit verbreitet. Mit dieser Studie soll untersucht werden, inwieweit eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte besteht, die den Sportlern Medikamente verordnen bzw. injizieren, die im Einklang mit den Dopingbestimmungen stehen, um den Sportlern durch Schmerzreduzierung die Teilnahme an einem Wettkampf zu ermöglichen bzw. die Einhaltung des Trainingsplans zu gewährleisten. Durch die ärztliche Intervention soll ein Zustand herbeigeführt werden, der den Sportler bis an seine körperliche Leistungsgrenze oder gar darüber hinaus bringt, ohne dass es zu einem Verstoss gegen die Dopingbestimmungen kommt.