Das Imitationsmarketing und sein Verhältnis zu anderen Schutzrechten
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Der Wettbewerb von Herstellern und Händlern um die Gunst der Konsumenten hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Um den Absatz zu steigern, greifen Anbieter immer häufiger zu unlauteren geschäftlichen Praktiken bei der Vermarktung ihrer Waren oder Dienstleistungen. Im Rahmen der Umsetzung europäischer Vorgaben rückte daher der Verbraucher verstärkt in den Fokus des Lauterkeitsrechts. Die UWG-Novelle 2008 verankerte das Imitationsmarketing in § 5 Abs. 2 UWG erstmals als eigenen Tatbestand im deutschen Lauterkeitsrecht. Bereits sein Wortlaut lässt die Nähe sowohl zum Markenrecht als auch zu anderen Vorschriften des Lauterkeitsrechts erkennen. Vor diesem Hintergrund untersucht Philipp Freudenberg die Stellung des § 5 Abs. 2 UWG im Gesamtgefüge gewerblicher Schutzrechte und geht dabei der Frage nach, ob die zuletzt nahezu einhellig vertretene Vorrangthese auch in Zukunft noch Geltung beanspruchen kann. Rechtsprechung, verschiedene Tendenzen in der Literatur sowie Diskussionen im Vorfeld der UWG-Novelle und der Wunsch des Gesetzgebers nach einem verbesserten Verbraucherschutz legen eine gleichzeitige Anwendung von Imitationsmarketing und konkurrierenden Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nahe. Schließlich gelangt Philipp Freudenberg zu dem Ergebnis, dass die Vorrangthese seit der Umsetzung der UGP-Richtlinie ausgedient hat und § 5 Abs. 2 UWG stattdessen in kumulativer Normenkonkurrenz neben markenrechtlichen Ansprüchen stehen kann.