Korruptionsregister
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Korruption ist ein weltweites Übel, welches auch in Deutschland nach wie vor erhebliche Probleme bereitet. Ein vieldiskutiertes, wirtschaftspolitisch bedeutendes Instrument der Korruptionsbekämpfung sind Korruptionsregister. Mit diesen, in mehreren Bundesländern bestehenden Registern werden Informationen über Wirtschaftsteilnehmer gesammelt und öffentlichen Auftraggebern bei der Durchführung von Vergabeverfahren bereitgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen können öffentliche Auftraggeber auf Grundlage dieser Informationen registrierte Unternehmen oder Personen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen. Für die Betroffenen kann dies den Verlust der wirtschaftlichen Existenz zur Folge haben. Das Werk zeigt, dass Korruptionsregister grundsätzlich sinnvoll und rechtlich zulässig sind. Sie können so ausgestaltet werden, dass sie mit dem Unionsrecht und mit Verfassungsrecht vereinbar sind. Dabei wird deutlich, dass ein Korruptionsregister über den Wortl hinaus ein umfassendes vergaberechtliches Eignungsregister ist. Die Untersuchung beleuchtet die bestehenden strukturellen Probleme und Defizite bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Korruptionsregistergesetzen. In der Praxis werden die Korruptionsregister derzeit nicht dem Anspruch gerecht, der mit ihrer Einführung verbunden ist.