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Die Schadensersatzhaftung des Warenhändlers bei Herstellungsfehlern

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Der Autor geht der Frage nach, ob ein Warenhändler für Herstellungsfehler gegenüber seinem Kunden im Wege des Schadenersatzes einstehen sollte. Die Rechtsprechung und weite Teile im juristischen Schrifttum lehnen eine derartige Haftung seit jeher ab, um den Warenhändler haftungsrechtlich nicht zu überfordern. Stattdessen soll der Hersteller im Wege der deliktsrechtlichen Produkt- und Produzentenhaftung gegenüber dem Kunden verantwortlich sein. Die Kritik an dieser Rechtslage ist allerdings nie abgeklungen. Vor allem seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform gibt es zunehmend Stimmen, die eine Abkehr von diesem Haftungsmodell fordern und dabei unterschiedliche Ansätze verfolgen. Angesichts der anhaltenden Kritik wird in der Studie untersucht, ob das geltende restriktive Haftungsmodell wirtschaftlich angemessen ist und welche Lösung aus rechtsökonomischer Sicht interessengerecht wäre. In einem ersten Teil wird die geltende Rechtslage zur Haftung des Warenhändlers dargestellt und ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen den Warenhändler eine Haftung für Herstellungsfehler trifft. Dabei wird auch auf die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers eingegangen, auf die sich der Abnehmer der mangelhaften Ware letztlich stützen muss. Anschliessend erfolgt eine Einführung in die Grundlagen der rechtsökonomischen Analyse und in die Methodik der geführten Untersuchung. Sodann werden die Allokationsprobleme analysiert, zu denen Herstellungsfehler aus wohlfahrtstheoretischer Perspektive führen können. Dabei wird aufgezeigt, welche ökonomischen Wirkungszusammenhänge Regelungen im deliktsrechtlichen wie auch im kaufrechtlichen Haftungsrecht haben. Anhand dieser Erkenntnisse wird die ökonomisch idealtypische Haftungsstruktur rekonstruiert, um dann in einem weiteren Schritt die Distributionskette bestehend aus Konsument, Warenhändler und Hersteller an dieser Haftungsstruktur auszurichten. Das so ermittelte wohlfahrtstheoretisch ideale Haftungsmodell wird anschliessend mit der im ersten Teil beschriebenen Rechtslage verglichen. Soweit die Rechtslage dem ökonomischen Referenzmodell noch nicht entspricht, wird untersucht, ob und wie Abhilfe geschaffen werden kann. Dabei werden auch die verschiedenen juristischen Ansatzpunkte zur Haftungsbegrenzung oder Haftungserweiterung des Warenhändlers rechtsökonomisch bewertet.

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