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Das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit in Bulgarien

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Die Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit zählt zu den Grundpfeilern eines demokratischen Rechtsstaates. In Bulgarien wird seit dem Systemwechsel im Jahr 1989 am Aufbau einer unabhängigen Justiz gearbeitet. Diese wurde zur Bedingung für den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union im Jahr 2007 gemacht und wird heute noch als eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Anziehung ausländischer Investitionen angesehen. Auf der Grundlage der internationalen Standards zur richterlichen Unabhängigkeit widmet sich die Arbeit der Frage, ob der bulgarische Gesetzgeber in ausreichendem Maße seiner Pflicht nachgekommen ist, die Richterschaft vor unzulässiger Einflussnahme zu schützen. Die Untersuchung erfolgt losgelöst von der meist negativen Medienberichterstattung über die bulgarische Justiz, allein anhand der verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rechtslage sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung und stellt eine durchaus positive Entwicklung in Bulgarien fest.

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