Ringbeteiligungen von Aktiengesellschaften
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Dem österreichischen Aktienrecht fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung wechselseitiger Beteiligungsnahmen, zu denen auch Ringbeteiligungen zählen. Da die Frage nach ihrer Zulässigkeit eine enge Verwandtschaft zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Zeichnung und den Erwerb eigener Aktien aufweist, sind diese als aktienrechtliche Teilregelungen anzusehen, infolgedessen Ringbeteiligungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Ringbeteiligungen sind nachweislich geeignet den Grundsatz der realen Kapitalaufbringung und -erhaltung sowie den richtigen bilanziellen Kapitalausweis zu gefährden und die Rechte der Aktionäre durch den zunehmenden Einfluss der Verwaltungen zu bedrohen. Um das Ausmaß dieser Gefahrenmomente zu veranschaulichen, greift die Arbeit regelmäßig auf das Praxisbeispiel der „3 Banken Gruppe“ zurück. Die ausgearbeiteten Lösungsvorschläge geben unter anderem Antwort auf die Frage, wie diese Gefahrenmomente hintangehalten werden können.